{"id":21,"date":"2021-06-04T09:10:51","date_gmt":"2021-06-04T09:10:51","guid":{"rendered":"http:\/\/wp.imkerverein-aurich.de\/?page_id=21"},"modified":"2026-10-10T09:40:01","modified_gmt":"2026-10-10T09:40:01","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.imkerverein-aurich.de\/?page_id=21","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p align=\"CENTER\"><b>Satzung des Imker Vereins Aurich von 1886<\/b><\/p>\n<p align=\"CENTER\">eingetragener gemeinn\u00fctziger Verein seit dem 08. Juli 2011<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen m\u00e4nnlich, weiblich und divers (m\/w\/d) verzichtet. S\u00e4mtliche Personenbezeichnungen gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle Geschlechter.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>\u00a7 1 Name, Rechtsform, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<br \/><\/strong>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201e<strong>Imkerverein Aurich von 1886 e.V.<\/strong>\u201c.<br \/>Der Sitz des Vereins ist die Stadt Aurich. Er erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet der politischen Gemeinden Aurich, Ihlow, Gro\u00dfefehn und S\u00fcdbrookmerland.<br \/>Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Aurich eingetragen.<br \/>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br \/>Der Imkerverein Aurich ist Mitglied im Landesverband der Imker Weser \u2013 Ems e.V.<br \/>Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>\u00a7 2 Zweck und Aufgaben des Imkervereins Aurich<br \/><\/strong>Zweck des Vereins ist es, die Bienenhaltung zu f\u00f6rdern und zu verbreiten.<br \/>Durch die Best\u00e4ubungst\u00e4tigkeit der Honigbienen und weiterer Hautfl\u00fcgler von Wild- und Kulturpflanzen wird der Erhalt einer artenreichen Natur und Landschaft nachhaltig gef\u00f6rdert.<br \/>Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch<br \/>\u2013 F\u00f6rderung der Bienenhaltung und der Bienenzucht,<br \/>\u2013 Mitwirkung und Initiierung von Ma\u00dfnahmen zum Naturschutz und zur Landespflege mit dem Ziel einer Verbesserung der Lebensgrundlage der Honigbienen und weiterer Hautfl\u00fcgler.<br \/>\u2013 Durchf\u00fchrung von Lehrg\u00e4ngen und Schulungen zur fachbezogenen F\u00f6rderung von Vereinsmitgliedern und Nichtmitgliedern,<br \/>\u2013 Bek\u00e4mpfung von Bienenkrankheiten und Sch\u00e4dlingen der Bienen,<br \/>\u2013 Mitwirkung bei Ma\u00dfnahmen zur Durchf\u00fchrung der Seuchenbek\u00e4mpfung bei Honigbienen best\u00e4nden,<br \/>\u2013 Vertretung der Belange der Bienenzucht bei Beh\u00f6rden und sonstigen Dienststellen sowie in der \u00d6ffentlichkeit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit, Mittelverwendung<\/strong><br \/>Der Imkerverein Aurich verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>Der Imkerverein Aurich ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>Die Mittel des Imkervereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. <br \/>Die Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. <br \/>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Imkervereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft, Ehrenmitglieder<br \/><\/strong>Mitglied des Imkervereins Aurich k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen werden, die an der Verwirklichung des Vereinszweckes mitwirken wollen.<br \/>Gleiches gilt f\u00fcr juristische Personen als f\u00f6rdernde Mitglieder. Ein Stimmrecht steht den f\u00f6rdernden Mitgliedern nicht zu.<br \/>Der Aufnahmeantrag ist in schriftlicher Form und unter Anerkennung der Satzung des Imkervereins Aurich zu stellen.\u00a0<br \/>\u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet der Gesamtvorstand.<br \/>Gegen eine Ablehnung des Antrags, die schriftlich zu begr\u00fcnden ist, steht dem Bewerber die<br \/>Berufung an die Mitgliederversammlung zu. <br \/>Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag endg\u00fcltig.<br \/>Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen auf Vorschlag des Gesamtvorstandes um die F\u00f6rderung des Vereins besonders verdiente Personen durch die Mitgliederversammlung ernannt werden.<br \/>Vereinsmitglieder ab dem 80-sten Lebensjahr werden zu Ehrenmitgliedern, sofern sie \u00fcber 25 Jahre einem Imkerverein angeh\u00f6rt haben.<br \/>Ehrenmitglieder sind ab dem folgenden Beitragsjahr der Ernennung zum Ehrenmitglied, von der Zahlung des Vereinsbeitrags befreit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder<br \/><\/strong>Die Vereinsmitglieder haben das Recht:<br \/>\u2013 auf volle Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung durch den Verein im Rahmen dieser Satzung,<br \/>\u2013 auf den Besuch von Veranstaltungen des Imkervereins,<br \/>\u2013 das Recht gegen\u00fcber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu stellen.<br \/>Die Mitglieder sind verpflichtet:<br \/>\u2013 die Bestimmungen dieser Satzung sowie der Beh\u00f6rden auf dem Gebiet der Bienenzucht gewissenhaft zu befolgen,<br \/>\u2013 die satzungsgem\u00e4\u00dfen Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Gesamtvorstand zu befolgen,<br \/>\u2013 ihre Imkerei ordnungsgem\u00e4\u00df zu betreiben und die Bestrebungen des Vereins tatkr\u00e4ftig zu unterst\u00fctzen,<br \/>\u2013 die Vereinsbeitr\u00e4ge fristgerecht zu entrichten.<br \/>Die Nichtzahlung f\u00e4lliger Beitr\u00e4ge gilt als wichtiger Grund f\u00fcr den Ausschluss des betreffenden Mitglieds.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>Die Vereinsmitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder durch Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit bei juristischen Personen.<br \/>Mit dem Ende der Vereinsmitgliedschaft enden auch alle bisher im Verein erworbenen \u00c4mter und die hiermit verbundenen T\u00e4tigkeiten.<br \/>Der Austritt erfolgt durch schriftliche oder m\u00fcndliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.<br \/>Der Austritt kann nur zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden.<br \/>Ein Vereinsausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gr\u00fcnde sind insbesondere ein die Vereinsziele sch\u00e4digendes Verhalten, die Verletzung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Pflichten insbesondere in Bezug auf \u00a7 5 der Satzung.<br \/>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand.<br \/>Gegen einen Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich innerhalb eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Diese entscheidet im Rahmen des Vereins endg\u00fcltig.<br \/>Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.\u00a0<br \/>Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Spenden oder sonstigen Unterst\u00fctzungsleistungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Organe des Imkervereins\u00a0Aurich<\/strong><br \/>Organe des Imkervereins sind:<br \/>\u2013 der Vorstand<br \/>\u2013 Gesamtvorstand<br \/>\u2013 die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Der Vorstand<br \/><\/strong>Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter des Imker Vereins im Sinne des \u00a7 26 BGB.<br \/>Er besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem der Kassenwart und dem\u00a0Schriftf\u00fchrer.<br \/>Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.<br \/>Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden oder seines Vertreters allj\u00e4hrlich mindestens zweimal, im Regelfall zusammen mit dem Gesamtvorstand, zusammen.<br \/>Er kann nach Ermessen des Vorstands \u00f6fter berufen werden.<br \/>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt und bleibt bis zur Mitgliederversammlung nach Ablauf der Wahlperiode im Amt.<br \/>Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. <br \/>Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.<br \/>Die Form der Wahl bestimmt die Mitgliederversammlung.<br \/>Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zul\u00e4ssig.<br \/>Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Imkervereins Aurich werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Aufgaben des Vorstands<br \/><\/strong>Der Vorstand:<br \/>\u2013 leitet verantwortlich die Vereinsarbeit,<br \/>\u2013 vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich,<br \/>\u2013 setzt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung um,<br \/>\u2013 kann Aussch\u00fcsse aus Vereinsmitgliedern zu Bearbeitung besonderer Aufgaben einsetzen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Gesamtvorstand<br \/><\/strong>Der Gesamtvorstand des Imkervereins Aurich besteht aus den Mitgliedern des Vorstands und den Obleuten f\u00fcr besondere Aufgaben (z. B. Zuchtwesen, Bienenwanderung, Krankheitsbek\u00e4mpfung, Schulung, Honigbewertung und Medienarbeit).<br \/>Die Obleute geh\u00f6ren dem Gesamtvorstand an.<br \/>Die Obleute sind nicht zur Vertretung des Vereins im Sinne des \u00a7 26 BGB befugt.<br \/>Der Gesamtvorstand tritt auf Einladung des Vorstands allj\u00e4hrlich mindestens zweimal zusammen. Er kann nach Ermessen des Vorstands \u00f6fter berufen werden.<br \/>Die Obleute werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt und bleiben bis zur Mitgliederversammlung nach Ablauf der Wahlperiode im Amt.<br \/>Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br \/>Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.<br \/>Die Form der Wahl bestimmt die Mitgliederversammlung.<br \/>Obleute im Imkerverein Aurich k\u00f6nnen nur Mitglieder des Imker Vereins Aurich werden.<br \/>Obleute k\u00f6nnen gleichzeitig \u00c4mter im Vorstand innehaben.<br \/>Auf Vorschlag des Gesamtvorstands kann die Mitgliederversammlung die Anzahl der Obleute und deren Aufgabenbereiche erweitern oder reduzieren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Aufgaben des Gesamtvorstands<br \/><\/strong>Der Gesamtvorstand:<br \/>\u2013 bereitet in Abstimmung mit dem Vorstand die Themen der Mitgliederversammlungen<br \/>\u2013 und Sitzungen des Gesamtvorstands vor,<br \/>\u2013 ihm obliegen die Planung, Vorbereitung und Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen, die dem Vereinszweck dienen,<br \/>\u2013 er entscheidet \u00fcber die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern im Sinne der \u00a7\u00a7 4 und 6 dieser Satzung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<br \/><\/strong>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.<br \/>Zu ihren Aufgaben geh\u00f6ren insbesondere<br \/>\u2013 die Wahl und Abwahl des Vorstands,<br \/>\u2013 Entgegennahme der Berichte des Vorstands und der Obleute,<br \/>\u2013 Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<br \/>\u2013 Entlastung des Vorstands,<br \/>\u2013 Genehmigung des j\u00e4hrlichen Haushaltsplanes<br \/>\u2013 Festsetzung von Vereinsbeitr\u00e4gen und deren F\u00e4lligkeit,<br \/>\u2013 Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung,<br \/>\u2013 Entscheidung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern in Berufungsf\u00e4llen,<br \/>\u2013 Ernennung von Ehrenmitgliedern,<br \/>\u2013 Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<br \/>Im ersten Halbjahr eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, die als Jahreshauptversammlung bezeichnet wird.<br \/>Der Vorstand ist zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Zehntel der Vereinsmitglieder dieses schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt.<br \/>Die ordentliche Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens vierzehn Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.<br \/>Die Frist beginnt mit der Aufgabe der Einberufungsschreiben zur Post.<br \/>Das Einladungsschreiben gilt als den Vereinsmitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.<br \/>Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dieses ein Mitglied vor dem angesetzten Versammlungstermin schriftlich beantragt und unter der Voraussetzung, dass die Mitgliederversammlung dem zustimmt.<br \/>Antr\u00e4ge \u00fcber die Abwahl des Vorstands, einzelner Vorstandsmitglieder oder Gesamtvorstandsmitglieder, \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, d\u00fcrfen erst auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.<br \/>In der Mitgliederversammlung des Vereins haben s\u00e4mtliche ordentliche Mitglieder Sitz und Stimme. Dies gilt nicht f\u00fcr f\u00f6rdernde Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Absatz 1.<br \/>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder beschlussf\u00e4hig.<br \/>Die Mitgliederversammlung wird vom \/ von der 1. Vorsitzenden geleitet. Bei dessen Verhinderung leitet ein weiteres Vorstandsmitglied die Mitgliederversammlung.<br \/>Jedes Vereinsmitglied hat auf der Mitgliederversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<br \/>Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit.<br \/>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Vereinsmitglieder beschlossen werden.<br \/>\u00dcber die Form der Beschlussfassung entscheidet die Mitgliederversammlung.<br \/>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, welches vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>\u00a7 13 Finanzierung des Imkervereins<\/strong><br \/>Die Finanzierung des Imkervereins erfolgt durch die von den Vereinsmitgliedern zu entrichtenden Mitgliedsbeitr\u00e4ge, und Spenden. <br \/>Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge bestimmt die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>\u00a7 14 Kassenpr\u00fcfer, Kassenpr\u00fcfung<\/strong><br \/>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer.<br \/>Die Amtszeit der Kassenpr\u00fcfer beginnt und endet j\u00e4hrlich versetzt. <br \/>Eine Nachwahl mit einj\u00e4hriger Amtszeit ist bei Ausscheiden eines Pr\u00fcfers zul\u00e4ssig.<br \/>Die Wiederwahl von Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr eine aufeinander folgende Wahlperiode ist nicht zul\u00e4ssig.<br \/>Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen nicht Mitglied des Gesamtvorstands sein.<br \/>Zum Schluss eines jeden Gesch\u00e4ftsjahrs sind die B\u00fccher des Imkervereins durch den Kassenwart abzuschlie\u00dfen.<br \/>Die Kassenpr\u00fcfer haben die Aufgabe:<br \/>\u2013 die Rechnungsbelege zu pr\u00fcfen,<br \/>\u2013 die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung der Rechnungsbelege zu pr\u00fcfen,<br \/>\u2013 die satzungsgem\u00e4\u00dfe Mittelverwendung zu pr\u00fcfen,<br \/>\u2013 den Kassenbestand des abgelaufenen Gesch\u00e4ftsjahres zu pr\u00fcfen,<br \/>\u2013 der Mitgliederversammlung das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung vorzustellen,<br \/>\u2013 in der Mitgliederversammlung die Entlastung \/ Nichtentlastung des Kassenwartes\u00a0\u00a0 zu beantragen.<br \/>Die Kassenpr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit, der vom Vorstand get\u00e4tigten Ausgaben.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>\u00a7 15 Ehrenamtlichkeit des Gesamtvorstands<\/strong><br \/>Die Gesamtvorstandsmitglieder des Imkervereins Aurich sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<br \/>Ehrenamtlich t\u00e4tige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen. <br \/>Die Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen f\u00fcr ihren Arbeits- und Zeitaufwand (pauschale) Verg\u00fctungen erhalten. <br \/>Der Umfang der Verg\u00fctungen darf nicht unangemessen hoch sein. <br \/>Ma\u00dfstab der Angemessenheit ist die gemeinn\u00fctzige Zielsetzung des Vereins.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>\u00a7 16 Aufl\u00f6sung des Imkervereins Aurich<\/strong><br \/>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den F\u00f6rderverein Hospiz am Meer e.V., Elf Dimt 22, in 26524 Hage, vertreten durch den 1. Vorsitzenden, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke\u00a0zu verwenden hat.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>\u00a7 17 Gerichtsstand<\/strong><br \/>Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Imkerverein Aurich einerseits und einem Mitglied andererseits werden durch das f\u00fcr den Sitz des Imkervereins zust\u00e4ndige Gericht entschieden.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>\u00a7 18 Inkrafttreten der Satzung<\/strong><br \/>Diese Satzung ist am 16.April 2026 in der Mitgliederversammlung des Imkervereins Aurich von 1886 e.V. beschlossen worden.<br \/><strong>Die vorhergehende Satzung vom 22.02.2024 tritt gleichzeitig au\u00dfer Kraft.<\/strong><br \/>Aurich, den <strong>16.04.2026<\/strong><br \/><strong>Diese Neufassung der Satzung des Imkervereins Aurich von 1886 e.V. wurde auf der Mitgliederversammlung\u00a0<br \/>vom 16.April 2026\u00a0mit 31 Jastimmen bei 0 Neinstimmen und\u00a00 Enthaltungen angenommen.<\/strong><\/p>\n<p align=\"CENTER\">gez. Jannes Fecht\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 gez. Alfred Dellwitsch<\/p>\n<p align=\"CENTER\">1.Vorsitzender\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Schriftf\u00fchrer<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Imker Vereins Aurich von 1886 eingetragener gemeinn\u00fctziger Verein seit dem 08. 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